Hygienekonzept (Stand: März 2023)
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen.
Im gesamten Bad gilt derzeit keine Maskenpflicht.
- Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Möglichkeiten zur Handdesinfektion .
- Bitte vermeiden Sie Körperkontakte und beachten Sie die Hust- und Niesetikette.