Die Landesregierung Baden-Württemberg hat dieAufhebung der Verordnungüber infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung)zum 1. März 2023beschlossen.
Imgesamten Badgiltderzeit keine Maskenpflicht.
Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Möglichkeiten zurHanddesinfektion.
Bitte vermeiden Sie Körperkontakte und beachten Sie die Hust- und Niesetikette.